Gefahrgutfahrer und Beauftragte für Gefahrguttransporte

Ausnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (ADR)

Gültigkeit der Bescheinigungen über Fahrzeugführerschulung
 
Es bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung nachweist und eine entsprechende Prüfung bestanden hat.
 
Schulungsbescheinigung für Gefahrgutbeauftragte
Zudem bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig.