Maßnahme B: Soforthilfen und Förderdarlehen vom Bundesland

Direktzuschüsse können aktuell für Kleinunternehmen (maximal 10 Mitarbeiter) und Soloselbständige beantragt werden. In bestimmten Bundesländern können auch Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern gefördert werden. Diese Anträge können digital auf den Webseiten der jeweiligen Länder gestellt werden.

Hinweis: Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Sie wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heißt konkret, dass Ihr Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und die Liquiditätsproblematik nach dem 11. März 2020 eingetreten sein muss.

Hinweis: Unterschieden wird zwischen Soforthilfen und Förder- bzw. Investitionsdarlehen.

Stellen Sie online einen Antrag auf Soforthilfen / Direktzuschüsse in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Die entsprechenden Links mit Zusatzinformationen zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie in der Übersicht Förderung Bundesländer Anlage 3.

TIPP: Sie finden über die Verlinkungen zu den Förderbanken der einzelnen Bundesländer in der Anlage 3 auch alle Informationen zu den Förder- bzw. Investitionsdarlehen.

Detailinformation zu den Soforthilfen vom Bund finden Sie über diesen Link: Informationen zu Soforthilfen

 

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Der Leitfaden beinhaltet keinen Rechtsrat. Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und geben die aktuelle Lage nur auszugsweise wieder. Sie können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhaltes gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen.

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