Maßnahme H: Herabsetzung der KV-Beiträge bei Ihrer Krankenkasse

Freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmer können einen Antrag auf Herabsetzung der Krankenversicherungsbeiträge bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Dies gilt nicht für Privatversicherte!

  1. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert?

  2. Sofern Ihr Arbeitseinkommen um mehr als 25 Prozent des im aktuellen Einkommensteuerbescheid zuletzt festgestellten Arbeitseinkommens gesunken ist, kann eine Beitragsermäßigung erfolgen. Ist das bei Ihnen so?

Falls Sie eine der Fragen mit Nein beantwortet haben, können Sie diese Maßnahme überspringen.

Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier:

  1. Füllen Sie den Antrag in der Anlage 12 aus.

    Übersicht der zusätzlich erforderlichen Unterlagen (gilt für alle KK) in der Anlage 13

  2. Senden Sie den ausgefüllten Antrag und die Zusatzunterlagen zu Ihrer persönlichen Krankenkasse. Achtung: Es müssen die Fristen eingehalten werden.

    (Siehe obige Informationen: „KV Beiträge herabsetzen)

Achtung! Sollten Sie wider Erwarten Gewinne erwirtschaften, müssen Sie mit einer Nachzahlung der KK- Beiträge rechnen.

 

------

Der Leitfaden beinhaltet keinen Rechtsrat. Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und geben die aktuelle Lage nur auszugsweise wieder. Sie können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhaltes gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen.

------

zurück zur Übersicht der Maßnahmen

 

 

Das Expertennetzwerk des KEP Corona Lagezentrum unterstützt KEP-Unternehmen bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und Umsetzung von Lösungen.