Duldungsregelung: Bundesweite Erleichterungen beim Transport von Desinfektionsmitteln u. a. Medizinprodukten

Die derzeitige Versorgungslage mit Händedesinfektionsmittel ist schwierig, was dazu führt, dass oftmals Originalverpackungen mit mehreren Behältern geöffnet und in kleinere Stückzahlen weiterkommissioniert werden. Das hätte normalerweise zur Folge, dass die neuen Versandstücke kennzeichnungspflichtig wären und/oder Beförderungspapiere erstellt werden müssten; außerdem müssten Verpacker und Fahrzeugführer gefahrgutrechtlich unterwiesen werden. Bei etlichen Desinfektionsmitteln käme außerdem über die 1000-Punkte-Regelung eine Mengengrenze von 333 kg/l zur Anwendung.


Die Duldungsregelung ermöglicht nun den Transport bis 500 kg/l pro Fahrzeug ohne Einhaltung der vorstehenden Regelungen, sofern diese Produkte der Verpackungsgruppe II oder III zugeordnet werden (was praktisch auf alle Desinfektionsmittel zutrifft).


Die Regelung wurde hier veröffentlicht: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/covid-19-befoerderung-gefahrgut.html

Sie ist ab sofort bis 31. August 2020 gültig und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.