KEP Personal & Fahrzeuge in kritischen Infrastrukturen
Es treten immer mehr Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schließungen der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen in Kraft. Die Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind, sind davon ausgenommen. Damit sie den Transport am Laufen halten können, haben ihre Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung. Die Landesregierungen haben sich dazu auf Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Der Transportbereich gehört zu diesem kritischen Infrastrukturen. Musterformulare
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Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
- NOTWENDIGKEIT DER NOTBETREUUNG IN SCHULE - Erklärung der Eltern (Quelle: Berlin)
KEP gehört zu Transport und damit zu sonstigem betriebsnotwendigen Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung - Erklärung des/der Arbeitgebers/in Für den Arbeitsweg
- Nachweis/ Bestätigung Systemrelevanz für KEP Dienst durch ein Klinikum (Muster)
Bestätigung der Bundesnetzagentur als Unternehmen zur Erbringung KEP-Dienstleistungen
Die Bundesnetzagentur verschickt an KEP Unternehmen Bestätigungen, dass diese Unternehmen an der Erbringung von aufrechtzuerhaltenden Postdienstleistungen nach dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz - PTSG mitwirkt.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bestätigt KEP-Unternehmen, die ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind, dass sie als Unternehmen mit Aufgaben im Bereich der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netzinfrastrukturen geführt wird. Vorbehaltlich der jeweiligen landesrechtlichen Regelung kommt diese Unternehmen für Ausnahmen von Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverboten in Frage.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesnetzagentur unter dem Link https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Infrastrukturinfo/Infrastrukturinfo-node.html
Es besteht die Möglichkeit, Beschäftigten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs im öffentlichen Raum unterwegs sein müssen, einen entsprechenden schriftlichen Nachweis auszustellen und mitzugeben. Dies kann erforderlichenfalls auch gegenüber von den hier genannten Unternehmen beauftragten Personen bzw. Unternehmen geschehen. Hierdurch würde der Nachweis erleichtert, dass die von einer etwaigen Kontrolle betroffenen Personen tatsächlich damit beauftragt sind, das Funktionieren wesentlicher Bereiche des öffentlichen Lebens und/oder die Infrastruktur Ihres Unternehmens aufrechtzuerhalten.