Welche Verwaltungseinheit verantwortet welchen Teil der Transportkette in Deutschland?
Die Beschaffung und Einlagerung der Impfstoffe in Zentrallagern verantwortet die Bundesregierung bzw. das Gesundheitsministerium. Die Feinverteilung an die Impfzentren bzw. -stellen und Verimpfung verantworten die Bundesländer. Zu Ansprechpartnern in den Bundesländern bitte den BdKEP kontaktieren support@bdkep.de
jetzt das KEP Lagezentrum kontaktieren: support@bdkep.de
Wie viele Impfzentren sind für Deutschland geplant?
Das Expertenteam geht davon aus, dass der Aufbau der Impfzentren sich im ersten Schritt an den Gebietsstrukturen Landkreisen oder kreisfreien Städte in den Bundesländern ausrichtet. In den kreisfreien Städten wird es voraussichtlich jeweils mehrere Impfzentren pro Stadt geben. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg könnten sich die Impzentren an den Stadtbezirken ausrichten. Es gibt 107 kreisfreie Städte, 294 Landkreise, und 30 Stadtbezirke in den Stadtstaaten. Diese Regionen ergeben im ersten Schritt 431 Impfzentren. Das sind durchschnittlich ca. 27 Impfzentren pro Bundesland. Bayern hat mit fast 100 Regionen eine vergleichsweise feingliedrige Struktur. Hier wird es voraussichtlich weniger Impfzentren als Regionen geben. Sofern diese Strukturen geschaffen sind, werden sie bedarfsorientiert weiter ausgebaut.
Im ersten Schritt geht das Expertenteam nicht davon aus, dass die Impfungen in Arztpraxen vorgenommen wird. Die Ärzte werden in den Impfzentren unterstützen.
jetzt das KEP Lagezentrum kontaktieren: support@bdkep.de
Welche technische Ausstattung der Pharmakurier-Fahrzeuge ist notwendig?
Transport von Impfstoffen in separaten Kühlbehältern
Es wird davon ausgegangen, dass diese Impfstoffe in Spezial-Tiefkühlbehältern transportiert werden. Das bedeutet für die Kühlung bzw. Temperaturführung im Fahrzeug:
a) die normale Temperaturführung durch Kühlung und Heizung, wie sie für die Arzneimittelbeförderung eingesetzt wird ist ausreichend
b) wenn die Boxen autark arbeiten, könnten Bundesländer entscheiden, dass keine gesonderte Kühlung und Heizung der Fahrzeuge notwenig sind. Es können somit normale leichte Nutzfahrzeuge eingesetzt werden.
Achtung: Beim unsachgemäßen Einsatz von Trockeneis kann der Sauerstoff in der Luft durch austretendes Trockeneis = Kohlendioxid verdrängt werden. Der sorgfältige Umgang mit Trockeis wirkt den gefährlichen Eigenschaften entgegen und schützt die Gesundheit der beteiligte Akteure in den Logistiketten. Es gelten die Vorschriften aus den ADR (Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) Abschnitt 5.5.3. Sondervorschriften für Versandstücke, Fahrzeuge, Wagen, und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken eine Erstickungsgefahr darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig (UN 1977) oder Argon, tiefgekühlt, flüssig (UN 1951). Sie beziehen sich auf die Ladungssicherung, Beförderungspapiere, Belüftung der (Fahrzeug)Räume sowie weitere Fahrzeug-Anforderungen
Transport von Impfstoffen ohne separate Kühlbehälter
Für Impfstoffe, die beispielsweise bei Kühlschranktemperaturen transportiert werden und die nicht in separaten Kühlbehälter verpackt sind, benötigt man die Fahrzeuge, die den GDP Richtlinien entsprechen. Diese kommen standardmäßig beim Medikamententransport zum Einsatz und sind entsprechend der GDP Leitlinie ausgerüstet. siehe: https://bdkep.de/zertifikate/gdp/good-distribution-practice-gdp.html
jetzt das KEP Lagezentrum kontaktieren: support@bdkep.de