Baden-Württemberg
Die Themenseite vom BVMW für Baden Würtemberg: https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/bundeslaender/baden-wuerttemberg/
Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht für systemrelevante Tätigkeiten
Leider nur die Pressemeldung, nicht die Ausnahmeregelung selbst. Ein Antrag ist demnach nicht nötig.
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung desCoronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz(ArbZG)
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