Berlin

Die Themenseite vom BVMW für Berlin: https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/bundeslaender/berlin/

 

Update: 19.3. Danke Martin Schmidt vom RLVD
 
Der Berliner Senat hat mit Gültigkeit von heute an Ausnahmegenehmigungen im Arbeitsrecht erteilt. Sie gelten für alle Beschäftigten mit Tätigkeiten in Produktion, Verpackung, Kommissionierung, Lieferung, Be- und Entladen sowie Einräumen von
  • Waren des täglichen Bedarfs (u.a. Lebensmittel, Hygieneartikel)
  • Medizinprodukten, Medikamenten und apothekenüblichen Artikeln
  • Pandemierelevante Produkte (u.a. Schutzausrüstung, Infektionsanalyse)

Die wesentlichen Ausnahmepunkte der Regelung sind:
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist erlaubt bei einem zu gewährenden Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen
  • Die tägliche Arbeitszeit kann bis zu 12 Standen andauern
  • Es muss unverändert eine Mindestruhezeit von 11 Stunden gewährt werden
  • Die Wochenarbeitszeit darf im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht über 48 Stunden liegen (unverändert)
  • Die Pausenregelungen sind unverändert einzuhalten

Details können hier nachgelesen werden. Die Ausnahmen sind derzeit befristet bis zum 19. April.

Diese Regelung gilt nur für Berlin, wenn ich das korrekt verstehe. Bitte fragt jeder jeweils bei den eigenen Behörden nach, was bei Euch möglich ist.
Verweist ggf. auf diese Berliner Regelung, vielleicht gibt es auch anderswo Erweiterungen, so dass wir alle flexibel unseren Beitrag in dieser speziellen Zeit leisten können.
 
 

(21.3.) Berliner Senat die Regeln für die Notbetreuung von Kita- und Grundschulkindern von Eltern aus bestimmten systemrelevanten Berufsgruppen geändert. Unter anderem bei Mitarbeitern von Polizei, Feuerwehr, Pflege und bei medizinischem Personal reicht es künftig, wenn nur ein Elternteil zu den definierten Berufsgruppen gehört.