Sachsen-Anhalt


Update 27.04.2020 - Danke Klaus-Dieter Bugiel - fox-COURIER

Landesportal Sachsen-Anhalt

Informationen zum Verdienstausfall - Das Portal des Landes Sachsen-Anhalt
 
Eine Information, die auch Sie als Arbeitgeber ggf. betrifft:
 
Für Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch. In das Infektionsschutzgesetz ist ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie aufgenommen worden.
 
Die neue Vorschrift des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz gewährt erwerbstätigen Sorgeberechtigten, die ihre Kinder infolge der behördlichen Schließung oder eines Betretungsverbots von Kinderbetreuungseinrichtungen, wie Kita oder Schule, selbst betreuen müssen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch.
 
Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber. Dieser kann seinerseits bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen.Meist sind die Gesundheitsbehörden oder untergeordnete Ämter zuständig. Sachsen-Anhalt hat hier alles zusammengefasst, ab dem 4.5. gibt es hier sogar ein Online-Formular.
 

Die Themenseite vom BVMW für Sachsen-Anhalt: https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/bundeslaender/sachsen-anhalt/

Merkblatt Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe für kleine und Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler - Förderung mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Leistung bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten bei Antragstellung (Merkblatt) - Danke für die Info an Thomas Gotzmann | Pandakurier Zeitz


26.03.2020 - 08:03 Uhr

Sachsen-Anhalt stellt zwei Ortsteile unter Quarantäne

Wegen der hohen Anzahl von Coronavirus-Infizierten sind zwei Ortsteile der Stadt Jessen (Elster) in Sachsen-Anhalt von der Außenwelt abgeriegelt: Jessen und Schweinitz stehen unter Quarantäne. Seit diesem Donnerstagmorgen, 7.00 Uhr, kontrollieren Feuerwehrleute und Polizisten die Zufahrtsstraßen, wie der Sprecher des Landkreises Wittenberg bestätigte. Die Quarantäne ist bis zum 10. April angekündigt.

Dem Sprecher zufolge sind rund 8000 Einwohner betroffen. Anlass für die Maßnahmen ist ein Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim. Von 16 Infizierten mussten bereits drei ins Krankenhaus gebracht werden.

"Das Haus verlassen darf man, um sich auf kürzestem Wege etwas zu essen zu holen oder in die Apotheke zu gehen", sagte der Sprecher. Der Zutritt oder die Zufahrt zu den gesperrten Ortsteilen ist laut einer Mitteilung des Landkreises nur Menschen gestattet, die dort ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und sich unverzüglich in die häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen sollen gelten für "Personen, die Maßnahmen der medizinisch indizierten Pflege wahrnehmen, Rettungsdienste, ärztliche Hausbesuche" sowie Mitarbeiter bestimmter lokaler Unternehmen.

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