Sachsen
Update 16.04.2020 - Danke Klaus-Dieter Bugiel - fox-COURIER
Sachsen lockert CORONA-Regeln: weitere Informationen unter...
https://www.mdr.de/sachsen/corona-exit-lockerungen-massnahmen-sachsen-100.html
Die Themenseite vom BVMW für Sachsen: https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/bundeslaender/sachsen/
Update 24.03.2020 - Danke Klaus-Dieter Bugiel - fox-COURIER
Sachsen hilft sofort
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Weitere Informationen unter...
Steuererleichterungen
Um die Liquiditätssituation der Unternehmen in der schwierigen Situation schnell zu verbessern, kann die Fälligkeit des Steueranspruches in die Zukunft verschoben werden. Zudem kann die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und der Steuermessbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer herabgesetzt werden.
Weitere Informationen unter...
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Update 22.03.2020 - Danke Klaus-Dieter Bugiel - fox-COURIER
Ausgangssperre für ganz Sachsen
Das Land Sachsen verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Von Montag null Uhr an gilt für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Danach ist das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt, wie Innenminister Roland Wöller (CDU) am Sonntag in Dresden sagte. Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben demnach erlaubt.
Ausnahmen
2.4. Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit),
Ausnahme besteht nur bei Vorliegen triftiger Gründe:
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die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
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die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung,
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die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen akademischer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
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Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel),
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der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
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die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
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die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis mit maximal 15 Teilnehmenden,
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Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer fünf Personen und Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Allgemeinverfügung Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG):
Diese Allgemeinverfügung regelt Ausnahmegenehmigungen im Arbeitsrecht und werden durch die Länder erlassen.
Regelungen zur Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit, Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit für:
- Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z.B. Hygieneartikel, Lebensmittel, kurzfristige Verbrauchsgüter wie Haushaltspapierwaren und Drogerieartikel)
- Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel,
- Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der Pandemie durch Coronavirus (SARS-CoV-2) eingesetzt werden. Dies betrifft beispielsweise Produkte zur Analyse der Infektionen, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel.