Belarus

  • Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat StV 13, Gewerblicher Straßengüterverkehr zu verkehrseinschränkenden Maßnahmen mit Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr mit Deutschland.
  • "Kraftfahrer im Transitgüterverkehr über das Hoheitsgebiet der Republik Weißrussland, auch im Transitverkehr aus der Russischen Föderation in Mitgliedsländer der Europäischen Union und die Ukraine zwischen zwei Grenzübergangsstellen der Republik Belarus, dürfen nur Straßen mit Republikstatus (d.s. Fernstraßen) benutzen, an denen die Möglichkeit besteht, Rast einzulegen, Verpflegung zu sich zu nehmen und das Kraftfahrzeug zu betanken. Diese Straßen sind in S´en 5-9 der beiliegenden Verordnung aufgelistet. Die Verordnung beauftragt das Verkehrsministerium, Landkarten der zugelassenen Republikstraßen und Raststätten in russischer und englischer Sprache herauszugeben, und an die Grenzübergänge zur Verteilung an aus dem Ausland einreisende Kraftfahrer zu geben.

    Alle Kraftfahrer im Transitverkehr müssen das Hoheitsgebiet der Republik Belarus auf kürzestem Wege spätestens am dem Einreisetag nachfolgenden Tag wieder verlassen. Ausnahme nur in Fällen, wo dies aufgrund eines Unfalls/ technischer Panne des Kraftfahrzeugs, oder wegen Fahrzeugwechsels (sofern im Transportvertrag vorgesehen und in den Transportdokumenten angegeben) nicht möglich ist.

    Alle blr. Grenzübergänge sind unverändert geöffnet (Stand 1.4.20, 12:30 Uhr)
  • Zum Download die Verordnung des Ministerrats der RB vom 25.03.2020 im Original und als Übersetzung