Kasachstan

  • Zwecks der Maßnahmen zur Begrenzung von Ausbreitung der Coronavirus-Infektion "COVID-19" wird gemäß dem Beschluß der Staatskommission zur Gewährleistung des Ausnahmezustands vom 20. März 2020 die Durchfahrt von Frachtfahrzeugen und ihren Fahrern über die Staatsgrenze der Republik Kasachstan uneingeschränkt unter Vorbehalt sanitärer und epidemiologischer Maßnahmen durchgeführt.

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