Maßnahme G: Leasingkosten und gemietete Fahrzeuge

Leasingkosten bei den Leasinggesellschaften aussetzen (Fuhrpark) und gemietete Fahrzeuge zurückbringen.

  1. Lassen Sie sich falls erforderlich aus Ihrer Buchhaltung eine Auflistung der Leasing- und/oder Mietverträge für das Unternehmen geben. (Beispielübersicht Anlage 11)

  2. Bringen Sie die Mietfahrzeuge zurück zu den Vermietern. Sie können diese in der Regel sofort zurückbringen (auch Dauer-/ Langzeitmietverträge). Der Abrechnungszeitraum verkürzt sich in der Regel auf den Rückgabetag.

Achtung! Prüfen Sie vor Rückgabe die Auswirkungen der Rückgabe auf die Gesamtkosten des Vertrags. Bei einer Langzeitmiete kommt es darauf an, wie der Vertrag geschlossen ist. Bei vorzeitiger Rückgabe kann es sein, dass der Langzeittarif nicht mehr angewandt wird und dann tage- oder monatsweise abgerechnet wird. Das wird gegebenenfalls teurer!

  1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Leasinggesellschaften auf und fragen Sie konkret nach Stundung oder Laufzeitanpassung.

Erklärung: Die Leasinggesellschaften haben die Möglichkeit, Ihre Verträge anzupassen (Verlängerung von 3 oder 6 Monaten mit gleichzeitiger Zahlpause über gleichen Zeitraum). Sie zahlen also in den kommenden Monaten keine Leasingraten und verlängern dafür den Leasingzeitraum Ihrer Fahrzeuge.

Gegebenenfalls müssen Sie für diesen Zeitraum noch die vereinbarten Zinsen zahlen. Lassen Sie sich auch ausrechnen, ob, und wenn ja, wie sich der Restwert des Fahrzeuges verändert.

 

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Der Leitfaden beinhaltet keinen Rechtsrat. Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und geben die aktuelle Lage nur auszugsweise wieder. Sie können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhaltes gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen.

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