Maßnahme K: Spenden erhalten

Es gibt die Möglichkeit, Spenden zu erhalten. Laut Gesetz darf jeder Geld sammeln.

Wenn Sie diese Option in Erwägung ziehen und eine Spendensammlung organisieren möchten, brauchen Sie dafür nicht viel. Soweit uns bekannt ist besteht keine generelle Genehmigungspflicht, es sollte jedoch unbedingt rechtlich durch einen Fachanwalt geprüft werden.

Aktuell sind nur vier Bundesländer bekannt, welche zwingend eine Genehmigung vorschreiben. Diese sind: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Eine Genehmigung wird beim Landesverwaltungsamt, Landratsamt oder bei der Gemeinde angefordert.

Hinweis:

Die Bezeichnung Spende ist zivilrechtlich nicht gebräuchlich. Es handelt sich hierbei um eine Schenkung laut Gesetz, die näher in Link:§ 516 BGB Absatz 1 benannt wird. Da diese Zuwendung im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt, wird für die Zuwendung i. d. R. keine Gegenleistung erwartet.

Wenn die Spende allerdings an eine Zweckbindung verknüpft wird, so kann diese laut §525 BGB eine Auflagenschenkung sein:

§ 525 BGB als Auflagenschenkung. Diese regelt, dass der Schenkende verlangen kann, dass die Auflagen auch entsprechend erfüllt werden. Wird die Spende anderweitigen verwendet, erhält der Spender die Möglichkeit, die bereits getätigte Zuwendung zurückzufordern.

Wer Spenden sammelt - gemeinnützig oder auf kommerzielle Art - muss sich verpflichtend an die Regelungen des BGB sowie an das allgemeingültige Ordnungsrecht halten. In vielen Fällen wird hierfür ein Verein gegründet und die entsprechende Satzung dafür aufgestellt.

Tipps

  • Um die eventuelle Skepsis des Einzelnen nehmen zu können, bedarf es Ehrlichkeit, Transparenz und Authentizität, um nicht unter potenziellen Generalverdacht gestellt zu werden, sich zu bereichern, oder dass ein Missbrauch stattfinden könnte. Daher sollte man von Anfang an offen sein und Fragen einzelner Spender immer ehrlich und authentisch beantworten. Nur so gewinnen Sie das Vertrauen der Spender.
  • Denken Sie Lokal. Viele fühlen sich mit lokal ansässigen Unternehmen verbunden. Sie wollen diese unterstützen und sind eher bereit, hier eine Spende zu leisten. Presse, Funk und entsprechende Internetplattformen können zusätzliche Hilfsmittel darstellen. Dies gilt es entsprechend gut zu kanalisieren.

Hier finden Sie Möglichkeiten, Ihre Spende zu organisieren:

 

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Der Leitfaden beinhaltet keinen Rechtsrat. Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und geben die aktuelle Lage nur auszugsweise wieder. Sie können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhaltes gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen.

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